sicherheit-sw

Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht!

“Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.”
Quelle: Arbeitsschutzgesetz

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit liegt beim Arbeitgeber. Ihm hat der Gesetzgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit als innerbetrieblichen Berater für alle Fragen des Arbeitsschutzes an die Seite gestellt.
Quelle: Arbeitssicherheitsgesetz

Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne unter Kontakt
oder +49 (0)173 / 866 25 25 zur Verfügung.