Fachkraft für Arbeitssicherheit sw

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Grundbetreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Beratung zum rechtssicheren Betreiben von Arbeits- und Betriebsmittel (BetrSichV):

  • Fachliche Beratung bei Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Prospektive Beratung zur Arbeits- und Betriebssicherheit vor der Veränderungen von Arbeitsbereichen und -systemen
  • Untersuchung und Auswertung von Ereignissen (Arbeitsunfälle, Beihnahe-Unfälle) und Beratung zur Unfallverhütung
  • Ermittlung des für das Unternehmen geltenden gesetzlichen Ordnungsrahmens
  • Beihnahe-Unfälle und Beratung zur Unfallverhütung
  • Ermittlung des für das Unternehmen geltenden gesetzlichen Ordnungsrahmens und Ableitung der daraus resultierenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes
  • Ermittlung der relevanten Prüfungen nach Technischem Stand für die Technische Gebäudeausstattung, für Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmittel
    Fachliche Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
  • Vermittlung von Spezialisten (z.B. für Lärm-Expositionsmessungen, Gefahrstoffe uvm.)
  • Erstellung und Pflege der arbeitsschutzspezifischen Dokumentationen
  • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen zu allen Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung für Führungskräfte und Beschäftigte
  • Fachliche Beratung bei der Einführung bzw. Weiterführung eines integrierten Arbeitsschutz- Managementsystems