Fachkraft für Arbeitssicherheit
Grundbetreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Beratung zum rechtssicheren Betreiben von Arbeits- und Betriebsmittel (BetrSichV):
- Fachliche Beratung bei Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Arbeits- und Betriebssicherheit
- Prospektive Beratung zur Arbeits- und Betriebssicherheit vor der Veränderungen von Arbeitsbereichen und -systemen
- Untersuchung und Auswertung von Ereignissen (Arbeitsunfälle, Beihnahe-Unfälle) und Beratung zur Unfallverhütung
- Ermittlung des für das Unternehmen geltenden gesetzlichen Ordnungsrahmens
- Beihnahe-Unfälle und Beratung zur Unfallverhütung
- Ermittlung des für das Unternehmen geltenden gesetzlichen Ordnungsrahmens und Ableitung der daraus resultierenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Ermittlung der relevanten Prüfungen nach Technischem Stand für die Technische Gebäudeausstattung, für Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmittel
Fachliche Beratung zum Brand- und Explosionsschutz - Vermittlung von Spezialisten (z.B. für Lärm-Expositionsmessungen, Gefahrstoffe uvm.)
- Erstellung und Pflege der arbeitsschutzspezifischen Dokumentationen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen zu allen Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung für Führungskräfte und Beschäftigte
- Fachliche Beratung bei der Einführung bzw. Weiterführung eines integrierten Arbeitsschutz- Managementsystems