Schutz vor solarer UV-Strahlung bei der Arbeit: Technik und Organisation gehen vor

Beim Schutz ihrer Beschäftigten vor ultravioletter Sonnenstrahlung sollten Arbeitgeber zunächst auf technische und organisatorische Maßnahmen zurückgreifen. Erst wenn deren Potenzial ausgeschöpft ist, kommen persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einem aktuellen Positionspapier zur „Prävention von Gesundheitsschäden durch solare Exposition“ hin. Unternehmen, deren Beschäftigte häufig im Freien arbeiten, müssen die Gefährdungen durch UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Die Präventionsdienste der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

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